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Mängel Protokoll in den Seelzer Sporthallen

Es ist erforderlich, bei aufgetretenen Mängeln bzw. Schäden diese in die Mängelmeldung einzutragen. 

Es sollen dabei alle NEUEN bei der Übernahme der Halle festgestellten Mängel eingetragen werden, um so den eigenen Verein vor unberechtigten Forderungen, sprich Kosten, zu schützen. Auch selber verursachte Schäden müssen gemeldet werden!

 

Als Mängel sind u.a. anzusehen:

 

Starke Verunreinigungen in den Hallen, Gängen, Umkleiden, Duschen und Toiletten. Beschädigungen an und in Toiletten, Halle (auch Fußboden), Lampen, Schaltern, Türen oder Fenstern.

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Rechtliches:

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